Vorhabensskizze mit Anlagen bei L-Bank einreichen
bis 15.03., 15.09., Holzbau auch 15.06., 31.12.
Formulare dazu unter www.efre-bw.de
Clusterbeirat Forst & Holz berät die eingegangenen Vorhabensskizzen.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Förderwürdigkeit (Antragsberechtigung) und informiert Antragsteller und L-Bank.
Der Förderantrag mit Anlagen kann nun innerhalb von 6 Monaten bei L-Bank eingereicht werden.
L-Bank erteilt bei erfolgreicher Prüfung des Förderantrags die Bewilligung.
Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn eine Bewilligung vorliegt.
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